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NDR (Norddeutscher Rundfunk)

Organisation · Parteien & Organisationen 1996

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Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt mit Sitz in Hamburg, zuständig für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Der NDR ist eine der tragenden Säulen der ARD und steuert unter anderem die "Tagesschau" bei. 1996 betreibt er mehrere Hörfunkprogramme und das Dritte Fernsehprogramm "N3". Mit seinen Korrespondenten und Kulturredaktionen hat der Sender erheblichen Einfluß auf die norddeutsche Medienlandschaft. Im großen und ganzen zählt der NDR zu den größten ARD-Anstalten.

Dateieigenschaften

Zeitpunkt
1955
Rolle/Genre
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD

▸ Aus dem Lexikon

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ist eine gemeinsame Landesrundfunkanstalt für die Freie und Hansestadt Hamburg und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Sitz des NDR ist Hamburg. Der NDR entstand 1954 durch die Spaltung des NWDR in NDR und WDR. Am 1. April 1956 nahm er den Sendebetrieb auf. Er ist Mitglied der ARD und hat die Rechtsform einer gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Beim NDR waren zum Jahresende 2015 insgesamt 3.426,5 Mitarbeiter (Planstellen) beschäftigt. Mit dem 1929 von der NORAG begründeten Hamburger Hafenkonzert strahlt NDR …

Quelle: Wikipedia ↗

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